Achtung: Betrug bei Eintrag ins Handelsregister

Für die meisten Unternehmer ist die Gründungszeit eine aufregende Zeit, in der viele neue Dinge passieren. Dazu gehören die mit der Gründung verbundenen administrativen Aufgaben. Das nutzen Betrüger und versuchen, Neugründer zu Zahlungen zu bewegen. Besonders das „Zentrale Firmenregister Schweiz“ fällt bei dieser Gelegenheit auf.

 

Das Zentrale Firmenregister Schweiz

Viele Neugründungen müssen im Amt des kantonalen Handelsregisters eingetragen werden – und das gegen Rechnung. Das wissen die Betrüger. Sie erfahren über das eidgenössische Handelsregisteramt, in welchem Kanton die Neugründungen publiziert werden und schicken den frisch gebackenen Unternehmern eine Rechnung. Es kann passieren, dass diese betrügerische Rechnung sogar noch vor der tatsächlichen Rechnung des Handelsregisteramts des jeweiligen Kantons ins Haus flattert.

Wer hier nicht genau achtgibt und den Betrag auf der wie amtlich aussehenden Zahlungsaufforderung bezahlt, macht den Betrügern damit eine Freude. Diese setzen darauf, dass Gründer in der ersten Zeit so vielen administrativen Aufgaben nachkommen müssen, dass sie Rechnungen überweisen – so sie denn amtlich genug aussehen. Das „Zentrale Firmenregister Schweiz“ verschickt Rechnungen, die sehr professionell gestaltet sind. Erst am Ende des Schreibens folgt ein winziger Hinweis, dass es sich bei diesem „Zentralen Firmenregister Schweiz“ weder um eine amtliche Institution handelt, noch eine geschäftliche Beziehung vorliegt.

 

Wie lässt sich solch Betrug verhindern?

Die amtlich aussehenden Schreiben sehen echten amtlichen Schreiben täuschend ähnlich. Sie tragen ein Aktenzeichen, sind mit dem Landeswappen geschmückt, Belegnummern und behördlich wirkende Kassenzeichen sollen die Aufmerksamkeit ebenso täuschen wie das Papier und die amtstypische Schrift. In der Betreffzeile verweist das Schreiben auf den Eintrag ins entsprechende Handelsregister. Firmengründer sollten bei jeder Rechnung, die sie erhalten, auf das Kleingedruckte achten.

Genau genommen sind nämlich die Rechnungen des „Zentralen Firmenregister Schweiz“ nicht illegal, auch wenn die Gebühren deutlich höher sind, als sie von den amtlichen Registern gefordert werden. Das Unternehmen wird dann – nach erfolgter Zahlung – tatsächlich in eine Onlinedatenbank eingetragen. Diese hat leider keinerlei Relevanz. Im Kleingedruckten wird zudem darauf hingewiesen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Branchenbuch beziehungsweise Unternehmensregister handelt. Leider sind bereits mehr als 100.000 Menschen auf diesen Betrug hereingefallen und haben gezahlt.

 

Tipps gegen Betrug:
– Prüfen Sie die auf den amtlich aussehenden Rechnungen die angegebenen Kontaktdaten auf ihre Gültigkeit.
– Prüfen Sie den Internetauftritt desjenigen, der die Rechnung gestellt hat.
– Recherchieren Sie, ob Sie im Internet Hinweise auf Betrug finden.
– Lesen Sie auch das Kleingedruckte auf der Rechnung gründlich.
– Wer unsicher ist, kann beim örtlichen Amtsgericht anrufen: Dort bekommen Sie Auskunft darüber, ob die Rechnung echt ist – oder ob Sie von Betrügern kommt.

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