Auch für Start-Ups gilt: Unlautere Werbemethoden vermeiden
- Posted by andermatt-ub2015
- Posted on Juli 14, 2016
- Gründerblog
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Ein Bundesgesetz in der Schweiz gibt vor, dass unlauterer Wettbewerb, zu dem nicht nur die Herabsetzung anderer Unternehmen oder anderer Produkte gehört, sondern auch falsche Gewinnversprechen und andere Praktiken, nicht erlaubt sind. Jedes Unternehmen darf Werbung für sich und seine Produkte machen, aber es kommt darauf an, wie diese Werbung konkret aussieht.
Was gehört zu den unlauteren Werbemethoden?
– Wenn ein Produkt beworben und in dieser Werbung auch das Produkt eines anderen herabgesetzt wird,
– Wenn ein Produkt so ähnlich genannt wird, wie das Produkt eines Mitbewerbers und mit diesem
verwechselt werden kann,
– Wenn in der Werbung Produkte direkt miteinander verglichen werden,
– Wenn besonders aggressive Verkaufsmethoden zum Einsatz kommen,
– Wenn die Kunden bewusst getäuscht werden,
– Wenn bestimmte Tatsachen zu den beworbenen Produkten verschleiert werden.
Weiterhin gehören auch folgende Werbemethoden zu den unlauteren Methoden:
– massenweise Spam-Werbesendungen zu verschicken
– Aufbau von Schneeball- oder Pyramidensystemen
– Rechtswidrige Verträge zu Konsumentenkrediten
– Gewinnspiele mit einem Zwang zum Kauf des Produktes
– Die Weitergabe von Kundendaten
Beschwerden kommen von Unternehmen, aber auch von Konsumenten
Wer mit unlauteren Methoden wirbt, muss damit rechnen, dass sich entweder Mitbewerber oder Konsumenten über eben diese Methoden beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) beschweren. Das SECO prüft alle eingehenden Beschwerden und konfrontiert die entsprechenden Unternehmen mit diesen. Das angemahnte Unternehmen kann zu den Vorwürfen Stellung nehmen, beziehungsweise wird es vom SECO aufgefordert, die unlauteren Praktiken zu ändern. Wurden beispielsweise Waren nicht geliefert, obwohl sie per Internet bestellt und per Vorauszahlung bereits bezahlt wurden, forderte das SECO die entsprechenden Firmen dazu auf, die Waren zu liefern, den bereits gezahlten Betrag zu erstatten oder eine andere Lösung des Streites zu suchen. In den meisten Fällen reicht eine Abmahnung zur Beendigung des unlauteren Wettbewerbs aus.
Jungunternehmer müssen diese Methoden kennen
Wer sich als Jungunternehmer mit seinem Start-Up selbstständig macht, sollte diese Methoden des unlauteren Wettbewerbs kennen. So kann er sie bei sich selbst vermeiden und gegebenenfalls bei anderen erkennen. Jedem sollte klar sein, dass er weder eine Marke, noch eine Signatur eines anderen Unternehmens kopieren oder übernehmen darf. Ebenso kann jeder Jungunternehmer gegen andere vorgehen, die seine Signatur oder Marke kopieren.
14.07.2016