Bereits als Arbeitnehmer selbstständig mit dem eigenen Unternehmen?

Es klingt verlockend: Noch während Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber beschäftigt sind und von diesem Ihr monatliches Salär regelmäßig erhalten, gründen Sie Ihr eigenes Unternehmen und machen sich selbstständig. Damit wäre Ihr Risiko deutlich minimiert. Ob das tatsächlich eine gute Idee ist, die sich einfach verwirklichen lässt, versuchen wir Ihnen hier zu erläutern.

 

Ist eine Selbstständigkeit neben der Tätigkeit als Arbeitnehmer erlaubt?

Zunächst kommt es darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten ist. Oft ist darin eine Klausel enthalten, dass der Arbeitgeber über jegliche Art von Nebentätigkeit informiert werden muss. Dann muss nicht nur vor jeglicher Aufnahme einer weiteren geringfügigen Beschäftigung die Einwilligung des Arbeitgebers vorliegen, sondern auch bei der Gründung eines eigenen Unternehmens. Stellt die Nebentätigkeit oder die Unternehmensgründung zur Tätigkeit beim Arbeitgeber keine Konkurrenz dar, wird die Einwilligung normalerweise gerne erteilt. Allerdings darf die Leistung des Arbeitnehmers davon nicht beeinträchtigt werden.

 

 

 

 

Das Obligationenrecht

Ist im Arbeitsvertrag selbst nichts konkret über Nebentätigkeiten festgelegt, gelten die Vorschriften des Obligationenrechts. Grundsätzlich darf danach jeder Arbeitgeber in seiner freien Zeit anderen Tätigkeiten nachgehen. Daher darf ein Arbeitnehmer auch sein eigenes Unternehmen gründen, während er noch bei seinem bisherigen Arbeitgeber beschäftigt ist. Er ist nur für die Dauer der vereinbarten Arbeitszeit seinem Arbeitgeber verpflichtet und bekommt dafür sein Gehalt. Allerdings ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich ausreichend zu erholen, damit seine Leistung während seiner eigentlichen Arbeit erhalten bleibt. Kann der Arbeitnehmer dagegen seine Pflichten nicht mehr wahrnehmen, weil er durch die Tätigkeit in seinem eigenen Unternehmen derart beansprucht wird, verstösst er gegen Art. 321a des Obligationenrechts. Hier ist die Sorgfalts- und Treuepflicht des Arbeitnehmers beschrieben. Zu dieser gehört auch, dass die Tätigkeit im eigenen Unternehmen oder eine andere Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz zum jeweiligen Arbeitgeber stehen darf.

 

Fazit

Solange die Gründung des eigenen Unternehmens weder in Konkurrenz zum jeweiligen Arbeitgeber steht, noch so viel Zeit in Anspruch nimmt, dass dadurch die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers herabgesetzt wird, kann ein eigenes Unternehmen bereits während eines regulären Arbeitsverhältnisses gegründet werden. Das unternehmerische Risiko der Selbstständigkeit bleibt dadurch minimiert.

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