Das Arbeitszeugnis für die Mitarbeiter
- Posted by andermatt-ub2015
- Posted on Mai 25, 2020
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Wenn Sie als Unternehmen Mitarbeiter einstellen, haben diese das Recht auf ein Arbeitszeugnis. In diesem ist nicht nur die genaue Beschreibung der geleisteten Tätigkeit gefragt, sondern auch ein möglichst umfassendes und positives Bild von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers. Doch nicht immer sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darin einig, was den konkreten Inhalt und die Ausformulierungen betrifft. Damit es nicht zu einer Klage vor Gericht kommt, kann ein Gespräch sehr hilfreich sein.
Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf sein Arbeitszeugnis
Wünscht der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis, muss der Arbeitgeber ihm eines ausstellen. Nach Art. 330a Abs. 1 OR sind darin Art und Dauer der Beschäftigung aufzuführen sowie die Leistungen und das Verhalten zu beurteilen. Ist ein Arbeitnehmer mit dem Zeugnis unzufrieden, kann er verlangen, dass es geändert wird. Bieten Sie daher ein Gespräch an und sparen Sie damit eventuell einen für beide Seiten in der Regel unangenehmen Rechtsweg.
Vielleicht blieb eine Qualifikation ungenannt oder die Beschreibung der geleisteten Arbeit wurde ungünstig formuliert. Ein ruhiges Gespräch kann in einem solchen Fall oft zur Klärung beitragen. Vielleicht hat der Arbeitnehmer ja schon einen Vorschlag parat, wie er eine Formulierung lieber lesen würde. Notieren Sie sich alles, was der Arbeitnehmer bemängelt. Möchte er, dass eine Qualifikation im Arbeitszeugnis erscheint, sollte er Beispiele dafür nennen. Innerhalb von zwei Wochen sollte nach diesem Gespräch das Zeugnis entsprechend geändert werden.
Auch schriftlicher Widerspruch ist möglich
Falls Sie den im Gespräch vorgebrachten Änderungswünschen des Arbeitnehmers nicht nachkommen wollen oder können, kann dieser dem ausgestellten Arbeitszeugnis auch schriftlich widersprechen. Dafür gibt es vorgefertigte Formulare. Begründet der Arbeitgeber seine Vorschläge sachlich und lassen sich diese logisch nachvollziehen, spricht einer Änderung nichts entgegen. Vielleicht schlägt der Arbeitnehmer ja positive Begründungen vor oder erinnert an ausgesprochenes Lob über geleistete Arbeit. Können Sie diese Argumente nachvollziehen, spricht nichts dagegen, das Arbeitszeugnis zu ändern. Falls der Arbeitnehmer jedoch überzogene Forderungen vorlegt, können Sie diese auch ablehnen. Der schriftliche Widerspruch wird in der Regel per Einschreiben geschickt, da so eine eventuelle Frist gewahrt bleibt.
Die Klage vor Gericht
Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht auf Formulierungen im Arbeitszeugnis einigen, mit denen beide zufrieden sind, bleibt dem Arbeitnehmer noch der Weg zum Gericht. Ein Rechtsanwält kann Ihnen sagen, wie erfolgreich Ihre Chancen sind, dass dieses die vom Arbeitnehmer gewünschten Änderungen ablehnt. In der Regel wird zunächst die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Gibt es dort keine Einigung, geht das Verfahren in die erste Instanz des zuständigen Gerichts. Solange das Verfahren jedoch läuft, muss sich der Arbeitnehmer mit dem ungünstigen Arbeitszeugnis begnügen.