Die Holding Gesellschaft in der Schweiz gründen
- Posted by andermatt-ub2015
- Posted on Oktober 22, 2016
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Eine Holding Gesellschaft wird in die Kategorie der Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften eingeordnet und hat ihren Zweck ausschließlich in der Beteiligung an anderen Unternehmen. Dieser Umstand bedeutet jedoch zwangsläufig, dass der Holding eigenständig operative Markttätigkeiten untersagt sind. Die Holding hat somit lediglich einen gesellschaftlichen Sitz in der Schweiz und übt Verwaltungstätigkeiten für ein anderes Unternehmen aus. Die Holding selbst beschäftigt kein Personal sondern handelt lediglich im Auftrag des Unternehmens, welches die Holdingstruktur eingeführt hat. Eine Holding darf überdies keine eigenen Büroräume in der Schweiz besitzen.
Welche Vor- und Nachteile hat die Holdinggesellschaft in der Schweiz?
Ein großer Vorteil ist zweifelsohne das sogenannte steuerliche Domizilprivileg der Holding in der Schweiz, welches sich steuerlich überaus günstig auswirkt. So zahlt die Holding auf der kantonalen Ebene keine Gewinnsteuern und auf der Bundesebene lediglich den vergünstigten Satz von 8,5 %. Durch die Geltendmachung von Beteiligungen kann die Holding die Bundessteuer sogar auf nahezu annähernd 0 % reduzieren, was die Holding für Investoren sehr interessant werden lässt.
Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang allerdings, dass bei Weitem nicht jede Gesellschaft für das Holdingprivileg in der Schweiz infrage kommt. Neben der reinen Verwaltungstätigkeit von Beteiligungen müssen die Erträge langfristig betrachtet zwei Drittel aller Einkünfte ausmachen, damit das Holdingprivileg zur Anwendung kommen kann. Der große Vorteil für ein kapitalorientiertes Unternehmen im Ausland liegt somit in der leichten Handhabung einer Holdingstruktur.
Eine Holding ist kein Gesellschaftstyp, sondern der Steuerstatus für eine aus dem Handelsrecht zur Verfügung stehende Gesellschaftsform wie z.B. AG oder GmbH
Ein Nachteil ist allerdings, dass die Umstrukturierung eines Unternehmens in der Schweiz mit weitergehenden einmaligen Kosten verbunden ist. Zudem kann der steuerfreie Gewinn einer Holding lediglich aus der Veräusserung von Gesellschaftsbeteiligungen generiert werden. Sollte die Holding Verluste einfahren, so sind diese Verluste nicht steuerwirksam. Beachtet werden sollte ebenfalls, dass eine Holding in der Schweiz zwingend die Rechtsform einer Aktiengesellschaft respektive Gesellschaft mit beschränkter Haftung innehaben muss. Das Unternehmen, welches die Holdingstruktur eingeführt hat, kann seine Mittel jedoch auf die Holding übertragen.
Selbstverständlich gelten auch die gängigen Regeln für das Unternehmen, welches ein Standbein auf dem Schweizer Markt generieren möchte, weiterhin. Als ausführendes Organ muss somit zwingend eine Person mit Schweizer Wohnsitz eingetragen sein. Eine Holding muss nicht zwingend gegründet werden, wie haben auch ab und zu solche Gesellschaften als Firmenmantel zum verkaufen. Eine Gründung einer Schweizer Holding führen wir für Sie bereits ab CHF 2’400 durch!
22.10.2016