Eine gute Absicherung für den Unternehmer
- Posted by andermatt-ub2015
- Posted on Mai 4, 2016
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Wer als Unternehmer selbstständig arbeitet und sein Start-Up gründet, sollte über eine gute Absicherung verfügen. Geschieht ein Unfall oder ein anderer Schaden, ist dieser ansonsten nicht versichert, wie das beispielsweise bei einem Angestellten üblich ist. Kommt es wegen einer Krankheit oder einem Unfall zu Lohnausfall und ist dieser nicht durch eine Versicherung abgedeckt, kann es schnell knapp werden.
Welche Versicherungen sind sinnvoll?
Wer ein eigenes Start-Up oder Unternehmen betreibt, muss selbst für seine notwendige Absicherung sorgen. Eine Rentenversicherung, eine freiwillige Unfallversicherung und eine Unfalltagegeldversicherung sind drei dafür unabdingbar notwendige Bausteine für den Inhaber einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft.
Wie ein Arbeitnehmer versichern
Auch ein Inhaber einer AG oder einer GmbH sollte sich wie jeder Arbeitnehmer nach dem Unfallversicherungsgesetz versichern. Auch die Absicherung für die Pension kann der Unternehmer wie jeder Arbeitnehmer gestalten und sich bei der Pensionskasse versichern. Wird der Unternehmer krank und ist nur für eine kurze Zeit arbeitsunfähig, hilft eine Krankentagegeldversicherung gegen den Lohnausfall. Die Police der freiwilligen Unfallversicherung schliesst beispielsweise auch die Heilungskosten bei einem Unfall mit in der Versicherung ein, die von der normalen Krankenkasse ausgeschlossen sein können. Kommt es wegen einer Erkrankung zu einem längeren Ausfall der eigenen Arbeitskraft und somit zu einer Einbusse beim Einkommen, kann eine freiwillige Krankentagegeldversicherung hier einen Ausgleich bringen. Ist ein Unternehmer länger invalide, dann ist er – ebenso wie jeder normale Arbeitnehmer – über die Invalidenversicherung abgesichert. Allerdings deckt diese Versicherung nicht den gesamten Bedarf des täglichen Lebens und sollte von einer weiteren Vorsorge flankierend gestützt werden.
Die Pensionskasse sorgt für den Ruhestand
Zahlt ein Unternehmer freiwillig in die Pensionskasse ein, ist er somit bei der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert. Damit hat er auch einen Anspruch aus Zahlungen aus der Pensionskasse. Wenn der Unternehmer nicht als Einzelunternehmer agiert, sondern Personal beschäftigt, kann er sich deren Pensionskasse anschliessen. Wer ein höheres Bedürfnis nach Vorsorge hat, sollte sich zusätzlich versichern. Oft lassen sich derartige Leistungen ganz nach Geschmack individuell gestalten. Die meisten Versicherer bieten eine umfangreiche Beratung an, bei der sämtliche Wünsche und Eventualitäten geklärt und besprochen werden können.
04.05.2016