Firmensitz oder Domiziladresse – Die richtige Adresse für Ihre Firma

Wird ein Unternehmen neu gegründet, wird es mit seiner Domiziladresse oder seinem Firmensitz entsprechend eingetragen. Was aber ist der Unterschied zwischen diesen beiden? Mit den Begriffen Domizil oder Sitz sind Fachbegriffe verbunden, die gerade für Firmengründer erst einmal erklärt werden müssen, so dass sie die damit verbundene Entscheidung besser treffen können.

 

Firmensitz oder Domiziladresse des Unternehmens

 

Der Sitz der Firma oder Firmensitz

Der Ort, an dem sich die Verwaltung eines Unternehmens befindet, wird als Firmensitz bezeichnet. Der Firmensitz ist in den Statuten der Gesellschaft einzutragen, lautet die Vorschrift für juristische Personen. Sobald entschieden ist, in welchem Ort sich die Verwaltung des Unternehmens etablieren wird, wird der Name der politischen Gemeinde in den Statuten eingetragen. Gibt es mehrere Gemeinden mit dem gleichen Namen, muss dieser eindeutig bestimmt werden, beispielsweise durch die Abkürzung des Kantons, in dem er sich befindet. Es gibt allerdings auch Stiftungen oder Vereine, die in ihren Statuten einen sogenannten “fliegenden Sitz” eingetragen haben. Dann ist der jeweilige Firmensitz dort, wo der Präsident seinen Wohnort hat. Eine GmbH oder eine AG muss jedoch einen festen Firmensitz angeben. Dieses wird als Rechtsdomizil bereits bei der Gründung des Unternehmens festgeschrieben und stellt die Hauptadresse der Firma dar.

 

 

Die Andermatt Unternehmensberatung AG bietet Ihnen aktuell in folgenden Kantonen eine Domiziladresse an:

 

  • Zug

  • Zürich

  • Appenzell

  • Nidwalden

  • Obwalden

  • Luzern

  • Schwyz

  • Thurgau

 

Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr darüber zu erfahren


 

 

Die Domiziladresse des Unternehmens

Wenn eine Gesellschaft, und damit die juristische Person, an ihrem Sitz kein Büro vorweisen kann, ist die Gesellschaft auf eine Domiziladresse angewiesen. Damit das Domizil auch als geschäftliche Adresse des Unternehmens verwendet werden kann, ist sowohl eine c/o-Adresse, als auch ein eigenes Büro möglich. Der tatsächliche Sitz der Verwaltung eines Unternehmens kann dagegen keine c/o-Adresse sein.

 

 

Adressänderungen

Möchte das Unternehmen seine Adresse innerhalb der gleichen politischen Gemeinde ändern, weil beispielsweise ein Verwaltungsgebäude neu erbaut wird, ist dazu lediglich eine einfache Änderung der Adresse notwendig. Wird der Firmensitz an einen anderen Ort verlegt, muss das im Handelsregister eingetragen werden – dazu ist nur jemand berechtigt, der für das Unternehmen auch zeichnungsberechtigt ist. Wird die Adresse im Handelsregister geändert, wird das Domiziländerung genannt.

 

 

Beitrag erstellt am 11.05.2016
Beitrag zuletzt aktualisiert am 31.10.2024
 

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