Aktionär

Definition und Erklärung im KMU Ratgeber Schweiz

 

Generell wird jeder als Aktionär bezeichnet, der im Besitz von Aktien ist. Mit dem Begriff Aktionär gehen verschiedene Rechte einher. Die Rechte sind im Aktiengesetz des jeweiligen Unternehmens geregelt und können sich voneinander unterscheiden. Gleich sind auf jeden Fall immer das Recht zur Teilnahme an den Hauptversammlungen, das Stimmrecht und das Recht, bestimmte Auskünfte zu bekommen. Zusätzlich ist jeder Aktionär am Unternehmensgewinn beteiligt, wenn er nicht nach dem Gesetz oder der Satzung ausgeschlossen ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Aktiengesellschaft verpflichtet ist, Rücklagen zu bilden. Der Aktionär kann vom Gewinn auch ausgeschlossen werden, wenn das durch die Hauptversammlung so festgelegt wurde.

 

Auf die Geschäftsführung der Gesellschaft hat der Aktionär keinen Einfluss. Allerdings kann er über bestimmte Fragen zur Mitentscheidung durch den Vorstand in der Hauptversammlung aufgefordert werden. Um Mitglied zu werden, muss der Aktionär keinen Antrag stellen, sondern er wird es automatisch durch den Kauf oder die Zeichnung der Aktien. Werden die Aktien von ihm aufgegeben, erlischt automatisch die Mitgliedschaft. Ein Aktionär haftet grundsätzlich nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur in der Höhe seiner geleisteten Einlagen.

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