Gesellschafter
- Posted by andermatt-ub2015
- Posted on März 27, 2019
- Kommentare deaktiviert für Gesellschafter
Definition und Erklärung im KMU Ratgeber Schweiz
Ein Gesellschafter kann entweder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder eine natürliche Person sein. Gesellschafter wird sie dadurch, dass sie als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt. Sie kann aber auch in eine bestehende Gesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag oder durch geltendes Recht eintreten.
Eine rechtliche Definition zum Begriff Gesellschafter gibt es nicht. Das Wirtschaftsrecht geht davon aus, dass sich ein Gesellschafter mit seinen Rechten und Pflichten auskennt. Klar definiert ist dagegen die Voraussetzung für die Gründung einer Gesellschaft. Der Gründung muss ein Gesellschaftsvertrag zugrunde liegen, der die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter festgelegt. Dieser Vertrag muss von allen Gesellschaftern ratifiziert werden. In diesem Zusammenhang gilt jeder Inhaber eines entsprechenden Geschäftsanteils als Gesellschafter. Die Definition, was ein Gesellschafter ist, ergibt sich dementsprechend aus seiner Funktion und seinen Aufgaben.
In der Regel existiert eine differenzierende Definition, um Gesellschafter und Anteilseigner genau abzugrenzen. Anteilseigner ist eine juristische oder natürliche Person automatisch, wenn sie einen Anteil des Unternehmens besitzt. Ein Beispiel dafür sind die Aktien bei einer Aktiengesellschaft. Während der Anteilseigner nur mit seinem Anteil haftet, haftet der Gesellschafter mit seinem Vermögen.