Kapitalgesellschaft

Definition und Erklärung im KMU Ratgeber Schweiz

 

Die Kapitalgesellschaften gehören zu den Handelsgesellschaften. Das Besondere an der Kapitalgesellschaft ist die Tatsache, dass hier nicht die Persönlichkeit eines Gesellschafters im Vordergrund steht, sondern seine kapitalmässige Beteiligung. Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ohne entsprechende Kapitalanlage ist dementsprechend nicht möglich. Das bedeutet aber auch, dass Mitglieder einer Kapitalgesellschaft nicht an der Arbeit der Gesellschaft beteiligt sein müssen.

 

Eine Kapitalgesellschaft wird nicht durch Mitglieder vertreten, sondern durch eine juristische Person. Die Anteile der einzelnen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft können jederzeit übertragen werden, ohne dass das einen Einfluss auf den Bestand der Kapitalgesellschaft hat. Die Beschlussfassung erfolgt bei einer Kapitalgesellschaft nicht demokratisch, sondern wird durch den jeweiligen Anteil am Kapital bestimmt. Die einzelnen Gesellschafter haften lediglich mit ihrem Kapitaleinsatz. Ihr Privatvermögen bleibt unberührt.

 

Bei der Kapitalgesellschaft ist das ganze Handeln auf die Generierung von Gewinn und Umsatz ausgelegt. Im Obligationenrecht werden drei verschiedene Formen der Kapitalgesellschaften genannt. Das sind im einzelnen

 

– die Aktiengesellschaft AG,
– die Kommanditgesellschaft, als KmAG gekürzt und
– die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

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