Kreditor

Definition und Erklärung im KMU Ratgeber Schweiz

 

Als Kreditor wird im Finanzwesen der Gläubiger bezeichnet. Der Kreditor leitet sich aus dem lateinischen Wort credere ab. Das Wort steht für glauben oder anvertrauen. Und genau damit ist das Wesen des Kreditors auch schon beschrieben. Der Kreditor erbringt dem Debitor entweder eine Leistung oder überlässt ihm Waren, bevor seine Forderung beglichen ist. Damit gehen Debitor und Kreditor eine Verbindung ein, denn bis zum Begleichen der Rechnung steht der Debitor in der Schuld des Kreditors.

 

Bei diesem Handel vertraut der Kreditor darauf, dass der Debitor sein Zahlungsversprechen einhält. Sämtliche Risiken bleiben damit beim Kreditor, der mit seiner Vorleistung dem Debitoren einen Kredit eingeräumt hat. Sein Hauptrisiko liegt darin, dass seine Forderung vom Debitoren ordnungsgemäss beglichen wird. Sollte der Debitor zahlungsunfähig werden, bevor die Rechnung beglichen ist, muss der Kreditor in eigener Verantwortung eine Forderung an entsprechender Stelle geltend machen.

 

In der Buchhaltung wird dieser Vorgang als Kreditorenbuchhaltung bezeichnet. Die Kreditorenbuchhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der kompletten Finanzbuchhaltung und gibt Auskunft über das Verhältnis zwischen Kreditor und Debitor. Beim Kreditor steht die offene Rechnung als Guthaben auf der linken Seite, während der gleiche Vorgang beim Debitor als offene Rechnung oder Schuld auf der rechten Seite steht.

 

Der Kreditor muss nicht unbedingt eine natürliche Person sein. Je nach Unternehmensform kann es sich dabei auch um eine juristische Person handeln. Das Gleiche gilt für den Debitor.

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