Natürliche Person

Definition und Erklärung im KMU Ratgeber Schweiz

 

Eine natürliche Person ist in erster Linie ein Mensch. Dazu kommt, dass er in seiner Funktion als Rechtssubjekt bestimmte Rechte und Pflichten innehat.

 

Ein Mensch gilt von dem Moment an als natürliche Person, wo er geboren wird. Von diesem Moment an tritt er voll in seine Rechte ein. Die Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, eigenständig Träger von bestimmten Rechten und Pflichten zu sein. Damit kann eine natürliche Person unter anderem klagen, Verträge abschliessen oder sich zu bestimmten Situationen äussern. Eine Pflicht für natürliche Personen ist es, entsprechend dem eigenen Einkommen Steuern zu zahlen. In der Schweiz sind alle Menschen natürliche Personen, allerdings ist die volle Rechtsfähigkeit an die Staatsangehörigkeit gekoppelt.

 

Mit dem Tod einer natürlichen Person erlischt auch ihre Rechtsfähigkeit, da sie nicht mehr in der Lage ist, frei zu handeln. Der Gesetzgeber kennt allerdings verschiedene Persönlichkeitsrechte, die auch nach dem Tod noch ihre Gültigkeit haben. Im Gegensatz zur natürlichen Person existiert auch noch eine juristische Person, die auch aus mehreren natürlichen Personen bestehen kann.

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