Notarielle Beglaubigung

Definition und Erklärung im KMU Ratgeber Schweiz

 

Die notarielle Beglaubigung spielt immer dann eine Rolle, wenn Inhalt und Kopie übereinstimmen müssen. Vor allem im Rechtsverkehr sind besondere Formen vorgeschrieben. So kann mit der notariellen Beglaubigung bestätigt werden, dass eine Unterschrift oder eine Abschrift ihre Richtigkeit hat. Häufig ist das bei Verträgen oder Urkunden sogar rechtlich vorgeschrieben. Es gibt verschiedene Arten von Beglaubigungen, für die der Notar zuständig ist. Dazu gehören

 

– notarielle Beglaubigungen von Unterschriften,
– Beglaubigung von Kopien und
– Beglaubigungen von Abschriften, Fotografien oder Auszügen.

 

Bei der Beglaubigung von Unterschriften geht es darum, zu bestätigen, dass die Unterschrift auf einem Dokument echt ist. Aus diesem Grund muss die Unterschrift entweder im Notariat geleistet oder bestätigt werden. Allerdings sagt diese Beglaubigung nichts über die Richtigkeit des Inhalts aus. Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen möchten, müssen Sie dafür persönlich im Notariat erscheinen und sich mit einem der folgenden Ausweispapiere identifizieren. Möglich ist der Pass, Ihre Identitätskarte oder der Ausländerausweis. Ein Führerschein ist zur Identifizierung Ihrer Person nicht gültig.

 

Sollen Kopien beglaubigt werden, muss unbedingt das Original vorgelegt werden. Eine Kopie von der Kopie kann nicht beglaubigt werden. Abschriften, Fotografien oder Auszüge können ebenfalls notariell beglaubigt werden, wenn sie im Original vorliegen. In diesem Fall geht es häufig darum, das Datum auf einem vorgelegten Dokument zu sichern.

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