Obligationenrecht OR
- Posted by andermatt-ub2015
- Posted on März 27, 2019
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Definition und Erklärung im KMU Ratgeber Schweiz
Der Begriff stammt aus dem lateinischen und bedeutet so viel wie Verpflichtung. Es regelt die Rechte der Schuldverhältnisse und ist ein Teil des Privatrechts. In anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland und Österreich, wird dieses Recht auch als Schuldrecht bezeichnet. Bei uns hat sich die römisch-rechtliche Bezeichnung Obligationenrecht erhalten.
Dieses Recht enthält alle Vorgaben, um schuldrechtliche Beziehungen zwischen Rechtssubjekten zu regeln. Daneben gibt es noch zahlreiche Sondergesetze, die ebenfalls im Obligationenrecht geregelt sind. Enthalten sind Gesetze über
– die Rechtsgrundlagen über den Austausch von Vermögenswerten,
– den Austausch von Vermögenswerten,
– der Ausgleich bei entstandenen Schäden und
– ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen.
Im Obligationenrecht gibt es einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Der allgemeine Teil enthält die Bestimmungen, die für alle Obligationen gelten. Im besonderen Teil ab Art. 184ff. OR werden einzelne Vertragsverhältnisse speziell geregelt. Das können unter anderem Miet- oder Kaufverträge sein. Bürgschaften, Arbeitsverträge und viele andere Verträge werden ebenfalls hier geregelt. Ab Artikel 530 ff. OR werden Gesetze zum Gesellschaftsrecht aufgeführt. Zum Schluss folgt noch das Wertpapierrecht.