Rechtsvorschlag

Definition und Erklärung im KMU Ratgeber Schweiz

 

Einen Rechtsvorschlag gibt es in verschiedenen Ländern, aber in der Schweiz hat er eine eigene Bedeutung. Hier geht es vor allem darum, dass ein Schuldner eine Geldforderung durch den Gläubiger bestreitet. Diese Erklärung kann im Rahmen des Rechtsvorschlages mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Für den Schuldner ergibt sich daraus, dass die eingeleitete Betreibung vorläufig gestoppt wird. Der Gläubiger muss auf sein Geld warten, bis der Sachbestand geklärt ist. Dieser Vorgang wird im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs definiert. Der Schuldner hat nach Überbringen des Zahlungsbefehls zehn Tage Zeit, entsprechend zu reagieren. Dabei kann er die Forderung komplett oder teilweise bestreiten. Gibt er dazu keine genaueren Angaben, gilt die komplette Forderung als bestritten.

 

Der Vorgang des Rechtsvorschlages ist so einfach gestaltet, dass jeder Berechtigte davon Gebrauch machen kann. Der Schuldner muss keine Gründe nennen, um die Betreibung auszusetzen. Nicht selten passiert es deshalb, das ein Zahlungsbefehl durch Rechtsvorschlag ausgesetzt wird, obwohl die Rechnung gerechtfertigt ist. Die Konsequenz daraus ist, dass nach Art. 78 Abs. 1 SchKG die Betreibung ausgesetzt wird, bis er durch Rechtsöffnung fortgesetzt werden kann.

 

Der Gläubiger muss nicht zwingend eine Rechtsöffnung durchführen, sondern er kann die Fortsetzung durch eigenhändige Ablehnung des Rechtsvorschlages weiter betreiben. Auch er muss die Rechtmässigkeit der Forderung nicht begründen. Dieser Vorgang betrifft vor allem staatliche Behörden, die Billag oder die Krankenkassen. Können sich Schuldner und Gläubiger nicht einigen, bleibt immer noch das Gericht, um den Fall zu entscheiden. Bei Finanzen, die die Krankenkasse betreffen, ist das eidgenössische Gericht in Luzern zuständig.
Daneben hat der Schuldner, unabhängig vom Rechtsvorschlag, nach dem Zahlungsbefehl 20 Tage lang Zeit, einen Teil der Forderung oder die komplette Summe zu begleichen.

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