Revisionsstelle
- Posted by andermatt-ub2015
- Posted on März 27, 2019
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Definition und Erklärung im KMU Ratgeber Schweiz
Die Revision ist rechtsformübergreifend geregelt und hängt eng mit der Grösse und der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens zusammen. Geregelt ist die Revision im Aktienrecht und durch einige Sonderregelungen für alle anderen juristischen Personen.
In erster Linie soll die Revisionsstelle den Aktionären dienen. Da sie stark eingeschränkte Kontrollrechte haben, wurde die Revisionsstelle als zusätzliches Kontrollorgan eingerichtet. Eine weitere Gruppe, die von der Revisionsstelle profitiert, sind die Gläubiger. Das wiederum ist geregelt im BGE 106 II 235. Dort heisst es, dass die Revisionsstelle auch dem Schutz Dritter dient, wenn sie der Gesellschaft ein Darlehen gewährt haben oder sich an der Gesellschaft beteiligen wollen. Im Zusammenhang mit Gesellschaften schützt die Revisionsstelle bis zu einem gewissen Punkt damit auch die Interessen der Allgemeinheit. Auch das ist im Gesetz geregelt. Die Revisionsstelle hat eine sehr hohe Befähigung und ist deshalb durchaus in der Lage, für den Verwaltungsrat als kompetente Beraterin zu fungieren.
Die Revisionsstelle wird untergliedert in
– ordentliche Revision und
– eingeschränkte Revision.
Die ordentliche Revision ist im Art. 727b OR, Art 728-728 C OR geregelt. Sie ist vor allem für Grossunternehmen vorgesehen. Dabei muss sie entweder durch einen zugelassenen Revisionsexperten oder ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen durchgeführt werden. Es geht vor allem darum, die Unabhängigkeit der Revisoren zu gewährleisten.
Publikumsgesellschaften, Gesellschaften, die eine Konzernrechnung durchführen müssen und wirtschaftlich bedeutende Unternehmen sind auf jeden Fall der ordentlichen Revision unterstellt.
Die Anforderungen an eine eingeschränkte Revision sind nicht so hoch. Hier reicht es aus, wenn sie von einem zugelassenen Revisor durchgeführt wird. Allerdings muss auch hier die Unabhängigkeit gewährleistet sein und der Aufgabenbereich ist nicht so umfassend, wie bei einer ordentlichen Revision.