Verwaltungsrat

Definition und Erklärung im KMU Ratgeber Schweiz

 

Der Verwaltungsrat hat in einer Aktiengesellschaft eine hohe Funktion. In diesen Rat werden nur natürliche Personen gewählt. Er muss sich nicht unbedingt aus Aktionären zusammensetzen. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass Mitglieder des Verwaltungsrates nicht gleichzeitig in der Revisionsstelle der Aktiengesellschaft tätig sind. Dass Mitglieder des Verwaltungsrates über gewisse fachliche Qualifikationen verfügen sollten, dürfte allerdings selbstverständlich sein. Ausgeschlossen ist auch, dass ein Mitglied des Verwaltungsrates, eine Funktion in einem direkten Konkurrenzunternehmen hat.

 

Der Verwaltungsrat ist ein gewähltes Gremium durch die Generalversammlung. Er setzt sich aus dem Verwaltungsratspräsidenten und Verwaltungsratsmitgliedern zusammen. Der Präsident wird von den Verwaltungsratsmitgliedern gewählt. Bei einer Aktiengesellschaft muss von jedem Mitglied des Verwaltungsrates der Familien- und Vorname sowie die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz im zuständigen Handelsregister eingetragen werden. Der Verwaltungsrat hat zahlreiche Funktionen, die unter anderem die Haftung betreffen. Übernehmen muss er

 

– eine persönliche Haftung für die Verwaltung,
– für die Geschäftsführung und
– die Liquidation.

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