Zefix
- Posted by andermatt-ub2015
- Posted on März 27, 2019
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Definition und Erklärung im KMU Ratgeber Schweiz
Im Portal des Zefix befinden sich alle juristischen Personen, Personen des öffentlichen Rechts, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Enthalten sind in der Datenbank die wichtigsten Angaben zu dem vorgenannten Unternehmen. Dazu gehören unter anderem
– die Rechtsform,
– der Sitz,
– das Domizil,
– die Organe und ihre vorgenommenen Änderungen.
Einzelbelege suchen Sie hier allerdings vergeblich. Das Zefix ist öffentlich und kann bei den entsprechenden Handelsregisterämtern eingesehen werden. Zefix gibt es unter diesem Namen nur in der Schweiz. Er untersteht dem Bundesamt für Justiz.
Grundlage für das Sammeln der Daten sind die Art. 13 und 14 der Handelsregisterverordnung vom 17.10.2007 sowie der Art. 929 a des Obligationenrechtes. So neu ist das Zefix allerdings nicht, denn auch vor dem Inkrafttreten der neuen Handelsregisterverordnung seit dem 1. Januar 2008 wurden die Daten gesammelt. Neu ist seit diesem Zeitpunkt die verpflichtende elektronische Publikation.
Auch wenn das Zefix wichtige Daten enthält, hat er trotzdem keine rechtsverbindliche Wirkung. Diese Wirkung haben lediglich beglaubigte Abschriften aus dem Handelsregister, die über den Zefix geordert werden können.
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