Revision bei einem KMU: Was ist zu beachten

Ab einer bestimmten Größe sind Firmen in der Schweiz zu einer Revision verpflichtet, unabhängig von ihrer gewählten Rechtsform. In der Revision wird der Jahresabschluss zu Beginn des neuen Jahres unter die Lupe genommen.

 

Wer ist zur ordentlichen Revision verpflichtet?

Während Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, unterliegen andere Unternehmen der Prüfung durch eine externe Revisionsstelle, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren folgendes zutrifft:

 

– Sie erreichen eine Bilanzsumme von 20 Millionen CHF und einen Umsatz von 40 Millionen CHF.
– Sie beschäftigen 250 Mitarbeiter in Vollzeit.

 

Auch Gesellschaften, die eine Konzernrechnung erstellen müssen und Publikumsgesellschaften sind zur ordentlichen Revision verpflichtet.

 

 

 

 

Was wird von den Revisoren geprüft?

Die Revisoren prüfen den Jahresabschluss des Unternehmens mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang und vergewissern sich, dass die Geschäftszahlen plausibel sind. Kleine und mittlere Unternehmen brauchen oft nur die eingeschränkte Revision, “Review” genannt. Bei dieser prüft ein Revisor den allgemeinen Jahresabschluss:

– Er befragt das Management.
– Er analysiert die Kennzahlen und vergleicht die Abweichungen zum Vorjahr.
– Er überprüft Nachweise und Transaktionen stichprobenartig.

 

 

Wann darf ein KMU auf die Revision verzichten?

Sind in einem Unternehmen im Jahr nicht mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt, kann das Unternehmen auf die Revision völlig verzichten. Das betrifft in der Schweiz über 250.000 kleine und kleinste Firmen. Diese Möglichkeit, die auch als “Opting-out” bezeichnet wird, nutzen die meisten der kleinen Firmen und Start-Ups. Allerdings müssen alle Gesellschafter auch damit einverstanden sein und einen entsprechenden Antrag beim Handelsregister stellen. Wünschen jedoch die Aktionäre eine Revision und vereinen mehr als zehn Prozent des Aktienkapitals, muss die entsprechende Firma eine Revision durchführen lassen, ganz egal ob sie durch die gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist, oder nicht.

 

 

Was kostet eine Revision?

Für ein Review muss das Unternehmen zwischen 3.000 und 25.000 CHF rechnen, je nachdem, wie groß die Firma ist. Als Richtwert werden häufig 5.000 CHF angenommen. Da die Revision bis zur Jahresmitte, also dem 30. Juni, erfolgt sein muss, haben Revisionen am Jahresanfang Saison. Mehrere Offerten sollten sinnvollerweise eingeholt werden und wer sich bis zum Ende Zeit lässt, kann möglicherweise einen Rabatt aushandeln.

 

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