Startup gründen mit oder ohne Geschäftspartner?
- Posted by andermatt-ub2015
- Posted on Januar 25, 2016
- Gründerblog
- Kommentare deaktiviert für Startup gründen mit oder ohne Geschäftspartner?
Wenn Sie sich entschieden haben, ein startup in der Schweiz zu gründen, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie dies alleine oder mit einem Geschäftspartner durchführen möchten. Für beide Varianten gitb es Vorteile als auch Nachteile, die wir in diesem Artikel über “Startup gründen” aufzeigen.
Es ist eine Grundsatzentscheidung mit weitreichenden Folgen, ob Sie das startup alleine oder mit Geschäftspartner gründen möchten. Entscheiden Sie sich für Firmengründung mit Geschäftspartner, können Sie in Zukunft wichtige Entscheidungen nicht mehr alleine treffen. Dies betrifft finanzielle, personelle als auch strukturelle und strategische Entscheidungen.
Vorteile mit Geschäftspartner
Wenn Sie sich entscheiden, Ihr startup mit Geschäftspartner zu gründen, können wichtige Aufgabenbereiche aufgeteilt werden, jeder der Geschäftsführer hat seine Begabungen und die Geschäftsbereiche können so optimal geleitet werden. Ein grosser Vorteil ist die Erfahrung der einzelnen Geschäftspartner. Das Startkapital muss nicht nur durch einen Partner erbracht werden, sondern teilt sich auf mehrere Personen auf. Ebenso teilt sich das Risiko auf mehrere Geschäftspartner auf.
Nachteile mit Geschäftspartner
Bei zwei oder gar mehreren Geschäftspartner besteht die Gefahr von Interessenskonflikten, Streitigkeiten und sogar Neid und Eifersucht, die das Unternehmen blockieren oder gar ruinieren können. Falls die geschäftlichen Ansichten zu weit auseinanderliegen, und man die eigenen Ideen nicht mehr umsetzen kann, muss man Kompromisse eingehen, sofern man dazu bereit ist. Personelle und finanzielle Entscheidungen haben meistens grosses Streitpotential und kann die Existenz des Unternehmens ernsthaft in Gefahr bringen. Um all dies aus dem Weg zu räumen, müssen bereits bei der Frage “Startup gründen mit oder ohne Geschäftspartner? ” alle Unklarheiten geklärt werden und klare Aufgabenbereiche sowie klare Regelungen aufgestellt werden.
Lassen Sie sich solche Regelungen in einem Gesellschafter oder Aktionärsbindungsvertrag ausarbeiten, an die sich alle Parteien halten müssen.