Was ist zur Gründung einer GmbH in der Schweiz erforderlich?

Damit eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Schweiz gegründet werden kann, müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind im Obligationensrecht (OR) aufgeführt und genau definiert, so dass jede handlungsfähige Person eine GmbH nach den entsprechenden Kriterien gründen und auch führen kann.

 

Gründungsmeeting

Der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch

Damit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden kann, muss sie in das Handelsregister der Schweiz eingetragen werden. Das funktioniert allerdings erst dann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden: So müssen beispielsweise der oder die künftigen Geschäftsführer bereits benannt werden und die Statuten der GmbH schriftlich vorliegen. Für die Gründung einer GmbH muss das Mindestkapital von 20.000 Schweizer Franken auf das Firmenkonto vollständig eingezahlt und nachgewiesen werden.

 

Vor allem für kleinere Unternehmen ist die Rechtsform der GmbH interessant, zumal sie in der Regel personenbezogen geführt wird. Das heißt nichts anderes, als dass die Gesellschafter der GmbH auch die Geschäftsführung ausüben. Die Gesellschafter bringen das Stammkapital entweder als Bar- oder als Sacheinlage ein, damit die GmbH von einer einzelnen Person, von mehreren Gesellschaftern aber auch von einer juristischen Person gegründet werden kann.

 

 

 

Der Name der Gesellschaft

Der Name der GmbH kann frei gewählt werden, selbst ein Fantasiename ist möglich. Der Zusatz “GmbH” ist an den Namen anzuhängen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass es keine andere Firma mit diesem Namen gibt – dann ist ein anderer Name zu wählen. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, mit dem Firmennamen zu täuschen oder einen Namen zu verwenden, der nicht den gegebenen Tatsachen entspricht.

 

 

Die Vorteile der GmbH

Jeder Gesellschafter bringt einen Teil des Stammkapitals in die GmbH ein und haftet nur bis zu dieser Höhe. Jede persönliche Haftung ist ausgeschlossen, auch das private Vermögen wird dabei nicht berührt. Die GmbH kann von mehreren Gesellschaftern gleichberechtigt geführt werden, aber auch von einem Gesellschafter alleine. Die Stammanteile der einzelnen Gesellschafter können leicht auf einen anderen Gesellschafter übertragen werden. Da nur das relativ geringe Mindestkapital von 20.000 CHF aufgebracht werden muss, ist die Gründung einer GmbH unkompliziert und innert maximal vier Wochen abgeschlossen.

 

 

Die Nachteile der GmbH

Die Gesellschafter einer GmbH werden namentlich genannt und können nicht anonym agieren. Im Vergleich zu einer AG wird die GmbH von Kapitalgebern, Lieferanten und Kunden weniger gut akzeptiert.

 

 

 

26.09.2016

 

Comments are closed.