Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG
- Posted by andermatt-ub2015
- Posted on Februar 2, 2016
- Gründerblog
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Ein recht häufiger Vorgang ist die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder in eine Aktiengesellschaft AG und entspricht einem Wechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft. Falls die Einzelfirma im Schweizer Handelsregister eingetragen ist, wird diese gelöscht und die Einzelfirma wird nach der Gründung der neuen Kapitalgesellschaft GmbH oder AG aufgelöst. Eine Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG bedeutet, dass eine neue juristische Person gegründet wird.
Umwandlung einer Schweizer Einzelfirma
Dabei ist Umwandlung nicht die ganz korrekte Bezeichnung: Eigentlich wird damit eine neue juristische Person als GmbH oder AG gegründet, welche die vorherige Einzelfirma übernimmt, die als solche keine juristische Person darstellt. Anschliessend wird die Einzelfirma aus dem Handelsregister gelöscht, wenn sie dort eingetragen war. Die qualifizierte Gründung einer GmbH oder AG in der Schweiz stellen zusätzliche Anforderungen an die Gründung und sind mit höheren Kosten verbunden. Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zur Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG – fragen Sie jetzt unverbindlich an!
Umwandlung mit Sachübernahme
Hierbei übernimmt die neue Gesellschaft die ursprüngliche Einzelfirma mit sämtlichen Aktiva und Passiva. Damit das möglich ist, muss die Einzelfirma bereits mit doppelter Buchführung arbeiten und ihren Jahresabschluss durch einen zugelassenen Revisor prüfen lassen. Im Handelsregister werden dann die übernommenen Werte, sowie der Name der übergebenden Person veröffentlicht. Sobald sämtliche Bestandteile auf die neu gegründete AG oder GmbH übertragen wurden, geht die Einzelfirma unter. Allerdings wäre es möglich, nur einen Teilbereich der Einzelfirma umzuwandeln – und den Rest bestehen zu lassen.
Umwandlung mit Sacheinlage
Eine neue GmbH oder AG lässt sich aus einer Einzelfirma auch mit einer Sacheinlage gründen. Dann werden die Sacheinlagen zur Finanzierung der entsprechend neu geschaffenen Anteile genutzt. Damit sicher gestellt ist, dass die Aktiva auch den entsprechenden Wert besitzen, muss das von einem zugelassenen Revisor geprüft werden. Anschliessend wird die Gründung einer AG oder GmbH mit allen nötigen Angaben im Handelsregister eingetragen.