Welche Bedeutung hat die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative für junge Unternehmen?

Am 12. Dezember 2016 nahm das Parlament die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative an, die am 9. Februar 2014 vom Volk und den Ständen mit über 50 Prozent angenommen wurde. Der Bundesrat und das Parlament hatten anschliessend drei Jahre lang Zeit, die entsprechende Umsetzung auszuarbeiten. Der konkrete Vorschlag wurde innerhalb dieser Frist am 12. Dezember angenommen.

 

Was müssen Unternehmer ab jetzt beachten?

Sind inländische Arbeitskräfte auf Stellensuche und dazu bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) gemeldet, werden sie bevorzugt. Das setzt allerdings voraus, dass den Arbeitsämtern sämtliche offenen Stellen von den Arbeitgebern auch gemeldet werden. Für eine bestimmte Zeit sind die Stellen nur den entsprechend gemeldeten Stellensuchenden zugänglich. Allerdings ist diese Regelung auf diejenigen Regionen, Tätigkeiten und Berufsgruppen beschränkt, bei denen die Arbeitslosigkeit höher ist als der Durchschnitt. Hat ein Unternehmen als Arbeitgeber eine offene Stelle an das entsprechende Arbeitsamt gemeldet, bekommt es von den passenden Arbeitnehmern die Bewerbungen. Anschliessend muss der künftige Arbeitgeber die vom Arbeitsamt geschickten Kandidaten einladen, um ihre Eignung abzuklären oder ein Bewerbungsgespräch zu führen.

 

Das Ergebnis ist in jedem Fall der regionalen Arbeitsvermittlung zu melden, eine Begründung ist jedoch nicht erforderlich. Eine Ausnahme ist möglich wenn der entsprechende Bewerber schon einmal im Unternehmen gearbeitet hat oder bei Familienunternehmen. Bei der vom Parlament beschlossenen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, die jetzt gilt, können sich auch Bürger aus der Europäischen Union und Grenzgänger aus den Grenzregionen bei der Arbeitsvermittlung anmelden und profitieren dann ebenfalls vom Vorrang.

 

Die Auswirkungen der Umsetzung auf junge Unternehmen

Da die Entscheidung über die Ablehnung oder die Einstellung eines Arbeitssuchenden nicht begründet werden muss, ist der bürokratische Aufwand für das entsprechende Unternehmen relativ überschaubar. Da die Unternehmen in der Baubranche, der Gastronomie und dem Detailhandel von einer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit betroffen sind, müssen sich diese vorrangig mit der Einladungspflicht beschäftigten.

 

Eine konkrete Verordnung des Bundesrates soll regeln, ab wann eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit vorliegt. Auf ausländische Gründer und Unternehmen wirkt sich diese Umsetzung nicht aus. Da das Freizügigkeitsabkommen erweitert wurde und inzwischen auch Kroatien mit einschliesst, können Menschen mit einer kroatischen Staatsangehörigkeit in der Schweiz selbstständig erwerbstätig sein.

 

30.12.2016

 

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